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Ergebnis ist ein Konzept für die eigenen Zuständigkeiten, das auf die Vorbereitungen zu einem treibhausgasneutralen Betrieb – „THG-Neutral-Ready“ – setzt.
Mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) setzt das Land Niedersachsen einen verbindlichen Rahmen, um den Herausforderungen des Klimawandels wirksam zu begegnen. § 18 verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte, konkrete Schritte zur Dekarbonisierung ihres Verwaltungsbetriebes zu entwickeln und ab 2026 ein eigenes Klimaschutzmanagement einzuführen. Bis 2040 sollen die kommunalen Verwaltungen treibhausgasneutral arbeiten.
Im Laufe des Jahres 2025 erarbeitete das Leipziger Institut für Energie gemeinsam mit der Abteilung Klima und Energie die Ausgangsbilanz für das Jahr 2023. Darauf aufbauend wurden Ziele, Zwischenziele und Maßnahmen definiert, die eine treibhausgasneutrale Kreisverwaltung bis 2040 ermöglichen sollen. Neben fachlicher und organisatorischer Unterstützung führte das Institut einen Verwaltungsworkshop durch und entwickelte Empfehlungen zur Verstetigung und zum Monitoring des Klimaschutzprozesses.
Dabei steht nicht die vollständige Eliminierung aller Emissionen im Vordergrund, sondern die strukturelle und organisatorische Weichenstellung für einen zukünftigen treibhausgasneutralen Betrieb („THG-Neutral-Ready“).
Im Dezember 2025 wurde das Klimaschutzkonzept durch den Kreistag beschlossen – und erfüllt damit die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes für die Kreisverwaltung.
Kategorie
Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Bundesland
Niedersachsen
Bevölkerung
354.100
Vorhaben/Leistungen
Klimaschutzkonzept nach § 18 NKlimaG
Laufzeit
10/2024 – 12/2025
Projektleitung